Günter Gerhard Lange: »Zur Gestaltung der Groteskschriften«

Jene häufig zitierte, oft nachgeahmte und neu konzipierte Grundform der sogenannten Groteskschrift will Günter Gerhard Lange hier mit einem abschließenden Beitrag behandeln. Nachdem zuvor die Neue Haas-Grotesk, die Folio und die Univers Gegenstand ausführlicher Erörterung in dieser Zeitschrift war, beginnt GGL mit einer Definition des Stammvaters all dieser Schriften und nahen Verwandten. Zunächst aber zeigt er einige Gesichtspunkte auf, die das allgemeine Verständnis für die Form der Grotesk fördern sollen, und legt dann dieser Betrachtungsweise als Ausgangsbasis die Bertholdsche Akzidenz-Grotesk zugrunde.

Neue Grafik/New Graphic Design/Graphisme Actuel
Die »Internationale Zeitschrift für Grafik und verwandte Gebiete« wurde von dem Schweizer Gestalter Josef Müller-Brockmann initiiert. Gemeinsam mit Richard Paul Lohse, Hans Neuburg und Carlo Vivarelli bildete er das Redaktionskollektiv für 18 Ausgaben, die von 1958 und 1965 erschienen. Erklärtes Ziel war es, ein internationales Forum für das graphische Schaffen zu bilden, eine Sammelstelle der eigenwilligen Leistungen auf dem Gebiet der zwei- und dreidimensionalen Gestaltung in ihren vielfältigen Aspekten. Aus historischer Sicht kann »Neue Grafik« als programmatische Plattform und wirksamstes publizistisches Organ der zu ihrer Zeit international maßgeblichen Schweizer Graphik betrachtet werden.

TITEL

Günter Gerhard Lange: »Zur Gestaltung der Groteskschriften. On the Designing of Sans Serif Types. La création des caractères Antique«. In: Neue Grafik/New Graphic Design/Graphisme actuel, 14, Dezember/December/Décembre 1962. Seite 53 – 57.

JAHR

1962

FORMAT (B×H)

25 × 28 cm

WICHTIGER HINWEIS: Die auf dieser Seite dargestellten Animationen, Grafiken, Illustrationen und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung der jeweiligen Urheber*innen in keiner Weise vervielfältigt, veröffentlicht oder in einer anderen Form verwendet werden. Kirsten Solveig Schneider ist nicht berechtigt, derartige Genehmigungen zu erteilen.